Eroberter russischer Schützengraben 1916

Feldpostkarte
Eroberter russischer Schützengraben vor Warschau. Gelaufene Fotokarte, datiert und mit Poststempel von Warschau 1916.
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(Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) vom 9. Januar 1907 sah eine Schutzfrist von zehn Jahren ab ihrem Erscheinen, beziehungsweise ab ihrer Herstellung vor. Ferner galten 25 Jahre Schutzfrist nach dem Tode des Urhebers, wenn das Werk bis zu dessen Tode noch nicht erschienen war. Im Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen für das Urheberrecht an Lichtbildern vom 12. Mai 1940 auf 25 Jahre verlängert.)
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