Westlicher Kriegsschauplatz 1916

Westfront
Westlicher Kriegsschauplatz. Blick auf die französische Talstellung. Gelaufene Feldpostkarte, datiert mit Poststempel von 1916.
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(Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) vom 9. Januar 1907 sah eine Schutzfrist von zehn Jahren ab ihrem Erscheinen, beziehungsweise ab ihrer Herstellung vor. Ferner galten 25 Jahre Schutzfrist nach dem Tode des Urhebers, wenn das Werk bis zu dessen Tode noch nicht erschienen war. Im Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen für das Urheberrecht an Lichtbildern vom 12. Mai 1940 auf 25 Jahre verlängert.)
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